Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

Lieferungen erfolgen – unabhängig vom Auftragswert –ausschließlich zu den nachstehenden Lieferbedingungen.

Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

Ist der Kunde ein Großhändler, ist er verpflichtet, nur an den Einzelhandel zu liefern und ist der Kunde ein Einzelhändler, ist er verpflichtet, nur an den Endverbraucher zu verkaufen.

Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferverträge zwischen den Kunden und uns.

Lieferung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt frühestens zustande, wenn durch uns eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernmündlich bestätigt wird.

Ist eine bestimmte Lieferzeit vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und der Zahlung, soweit diese vereinbart ist (Vorkasse). Im Übrigen erfolgt die Lieferung innerhalb einer Frist von ca.1 Monat. Mit Meldung der Versandbereitschaft und nachfolgender unverzüglicher Absendung der Ware durch uns, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn sich die Beförderung der Ware ohne unser Verschulden verzögert oder als unmöglich erweist.

Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den bestellten Mengen bis zu plus minus 10 % sind zulässig.

Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche ab Verzugsantritt eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 3% des Lieferwertes desjenigen Teils der Ladung, der nicht vertragsgemäß erfolgte, zu verlangen, maximal jedoch nicht mehr als 15% des eben genannten Lieferwertes. Darüber hinausgehende Verzugsschäden kann der Kunde im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verletzung geltend machen. Darüber hinaus haften wir nur, wenn der Verzug wesentliche Pflichten betrifft, deren Einschränkungen den Vertragszweck gefährden würde.

Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungsgrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Vertragsabschluß eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit von ca. 3 Wochen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Betriebsstörungen wegen Streik, Aussperrung, Rohstoffverknappung sowie verzögerte Belieferungen durch unsere Zulieferer gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber haben wir zuführen. Unser Rücktrittsrecht ist bei bloßen kurzfristigen Störungen – die lediglich eine Leistungsverzögerung bedeuten – und bei Leistungshindernissen, die durch uns zu vertreten sind, ausgeschlossen. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall der höheren Gewalt oder ein der höheren Gewalt gleichstehendes Leistungshindernis eintritt.

Gefahrübergang

Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei uns auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

Preise

Wir berechnen die Preise nach Maßgabe der für die einzelnen Produktgruppen jeweils gültigen Preisliste. Für Sonderprojekte gelten die jeweils vereinbarten und von uns schriftlich bestätigten Preise.

Soweit von uns nicht anders schriftlich bestätigt, gelten die angegebenen Preise ab Schalksmühle bzw. ab Auslieferungslager und schließen Mehrwertsteuer, Porto, Verpackung und Wertversicherung nicht ein. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind in Euro innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart. Dies gilt auch für Teillieferungen.

Gewährleistung und Mängelrüge

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Kunde Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von sieben Tagen seit Ablieferung schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Entdeckung durch Dritte, so gilt die erstmalige Kenntnisnahme des Kunden ab Erhalt der diesbezüglichen Information im Rahmen der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist.

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungentstehenden Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes und Verpackung.

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaftes Zusammensetzen (Montage) bzw. Ingebrauchnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Verwendung oder Wartung, ungeeigneter Einsatz. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für uns für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

Wenn wir den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten haben, haften wir für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung.

Erfährt der Kunde, dass durch die von uns gelieferte Ware eine Schutzrechtsverletzung bei einem Dritten eintreten könnte, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für den Fall, dass als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs der Kunde in Regress genommen wird (§ 478 BGB).

Mängelansprüche und vertragliche Ansprüche des Kunden aus Anlass und in Zusammenhang mit der Lieferung der Ware verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, der Verletzung von Leib und Leben, des Körpers oder der Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Nachbesserung und Ersatzlieferung lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.

Sonstige Haftung

Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gilt unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbarenSchaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung unter Einschluss zukünftig entstehender Forderung vollständig beglichen sind.

Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterzuveräußern. Er tritt aber bereits jetzt an uns alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch uns zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen.

Wir verpflichten uns, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert unsere zu sichernde Gesamtforderung gegen den Kunden um 20 % übersteigt.

Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von dem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. Bei Rücknahme der Ware wird eine Kostenpauschale vereinbart, und zwar für Ware, die original verpackt ist und sich noch im Sortiment befindet, in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages; für Ware, die neu verpackt werden muss 70 % des Rechnungsbetrages und für Ware, die nicht mehr im Sortiment ist, 50 % des Rechnungsbetrages. Auch sind wir berechtigt, jederzeit den aktuellen, nachgewiesenen Schaden statt der Kostenpauschale geltend zu machen.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten im Hinblick auf den jeweils zugrunde liegenden Anspruch des Kunden.

Vertragsänderung

Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Sonstiges

Erfüllungsort ist Schalksmühle als unser Hauptsitz. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lüdenscheid/Landgericht Hagen. Wir behalten uns das Recht vor, nach Wahl den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, ist davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Unwirksame oder nicht durchführbare Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck der entfallenen Klausel am nächsten kommt.

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden Daten über Besteller und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.


HEP GmbH
April 2012